Eine Standardseite beträgt 1125 Zeichen.
Beglaubigte Übersetzungen – das sind spezielle Übersetzungen, die durch den vereidigten Übersetzer, der kraft der Ernennung durch den Justizminister diese Funktion ausüben darf und zugleich als öffentliche Person gilt, übersetzt oder beglaubigt werden. Der Stempel, über den der vereidigte Übersetzer verfügt, ist ein spezieller Stempel der auf Antrag des Justizministers durch die staatliche Münzstätte ausgehändigt wird.
Wir übersetzen unter anderem:
- Fahrzeugdokumente
- amtliche Dokumente
- Schuldokumente
- erforderliche Unterlagen für die Arbeitsaufnahme im Ausland
- notarielle Urkunden
- Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden, polizeiliche Führungszeugnisse, Vor- und Nachnamensänderungen
- Dokumentation von Zurückforderungen
- gerichtliche Korrespondenz
- Unternehmensdokumentation (Gesellschaftsvertrag, Satzung, Handelsregister, Sozialversicherungsanstalt (ZUS), Steueridentifikationsnummer (NIP), Volkswirtschaftsregister (REGON))





